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Afrikanische Weisheit, Foto: privat

Unser Ziel

 

Durch die demografische Entwicklung steigt die Zahl der Pflegebedürftigen. Der daraus resultierende Bedarf an Pflegeberatung und Alltagsbegleitung nimmt stetig zu. Unser Ziel ist es, Personen mit einem Pflegegrad, sowie deren An- und Zugehörige so zu unterstützen, dass sie sich nicht allein gelassen fühlen. Sie sollen die Unterstützung und Hilfe erfahren, die sie brauchen, um sich dieser Herausforderung stellen zu können.

Unsere Dienstleistungen

Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI [1]

Individuelle Schulungen nach §45 SGB XI

Alltagsbegleitung haushaltsnahe Dienstleistungen nach §45b SGB XI

[1] Hintergrund:

Beratungsbesuche sollen gewährleisten, dass die Pflege zu Hause sicher gestellt ist. Daher ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Pflegebedürftige, die zu Hause ohne die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, sich regelmäßig zu ihrer Pflegesituation beraten lassen. Diese Beratungsgespräche sind Leistungen von den Pflegekassen.

Menschen mit dem Pflegegrad 1 müssen keine Beratungsgespräche führen, sie dürfen jedoch halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

Für Pflegegrad 2 und 3 ist ein halbjährlicher Beratungseinsatz verpflichtend. Seit Januar 2026 gilt dieser halbjährliche Rhythmus auch für Pflegegrad 4 und 5. Bei Bedarf können Menschen mit Pflegegrad 4 und 5 zusätzlich vierteljährliche Gespräche wahrnehmen.

Die Beratung findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird von einem Pflegedienst oder einer anerkannten neutralen Beratungsstelle durch eine Pflegefachperson durchgeführt.

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